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Schulgeld und Förderung

Schulgeld

Es fällt kein direktes Schulgeld an. Die Schüler*innen zahlen

Hinzu kommen Kosten für ausgewählte Lektüren und Exkursionen.

 

Durch die Einführung des Gesundheitsbonus durch das Kultusministerium wird ein Teil der Finanzierung unserer staatlich anerkannten Privatschule übernommen (wir erhalten eine Klassenpauschale).

Des Weiteren erhält die Schule für jede*n Schüler*in, der*die nicht anderweitig (außer BAföG) gefördert wird, derzeit einen staatlichen Schulgeldersatz von monatlich 106,00 Euro (mit Ausnahme für den Monat August).

 

Für die Ausbildung an der Berufsfachschule für Ergotherapie kann Schüler-BAföG beantragt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter www.das-neue-bafoeg.de.

Wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt / bei der Stadtverwaltung.

 

Schüler*innen, die anderweitig (z.B. Berufsförderungsdienst (BFD), eine Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit usw.) gefördert werden, können die individuellen Schulkosten gerne bei uns erfragen.

Da unsere Schule staatlich anerkannt ist, kann jede*r Schüler*in – übersteigen die Fahrtkosten (Schulweg und Fahrten zur praktischen Ausbildung) schuljährlich 440,00 Euro – den darüber hinausgehenden Betrag rückerstattet bekommen (über zuständiges Landratsamt / Amt für Ausbildungsförderung).

Finanzierung über Kostenträger

Wenn Sie die individuellen Voraussetzungen erfüllen, kann bei Vollzeitlehrgängen eine Förderung nach Bestimmungen des SGB III bzw. SGB IX durch einen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung – DRV, Bundesagentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften) möglich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger.

Für Zeitsoldaten wird die Ausbildung im Einzelfall durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr finanziert.